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AKTUALISIERTE REISEHINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES
Aktualisierte Reisehinweise und Reisewarnungen
 
          = (Teil-) Reisewarnung    = Reisehinweis

 
zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.05.2013 - 13:03 Uhr
Weitere Reise- und Sicherheitshinweise
Liegt für eines der gezeigten Länder eine Reisewarnung vor, so ist die Frage berechtigt, ob man eine bereits gebuchte Urlaubsreise dorthin wirklich antreten will. Im Zweifelsfall sollte man die zu jeder Reise zusätzlich abschließbare Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen und den Reisevertrag rechtmäßig kündigen. In vielen Fällen ist keine Reiserücktrittsversicherung notwendig, da die Veranstalter einen Rückzug von der Reise hinnehmen. Aber es muss nicht immer eine Reisewarnung vorliegen. Auch persönliche Gründe können für einen Reiserücktritt sprechen. Akute Krankheit, Todesfall in der Familie usw. können einen Reisenden hindern, die Reise tatsächlich anzutreten. Weiterführende Infos und mehr zum Thema Reiserücktrittsversicherung erfahren Sie hier. Ist für die Reise weder ein Aufschub noch eine Kündigung möglich - beispielsweise, wenn man aus geschäftlichen Beweggründen oder aufgrund von persönlichen Motiven dringend dorthin reisen muss - so sollte man sich vorher sowohl beim deutschen Auswärtigen Amt, als auch bei der in Deutschland ansässigen Botschaft des jeweiligen Landes über nötige Sicherheitsvorkehrungen und zu meidende Regionen informieren.

AUSWÄRTIGES AMT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


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