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ALLES üBER GARANTIE, SACHMäNGELHAFTUNG UND KULANZ

ALLES üBER GARANTIE, SACHMäNGELHAFTUNG UND KULANZ
ADAC: Sieg für den Verbraucherschutz

(ADAC 09.08.2007)

Mit VW und Mercedes gewähren zwei namhafte Autohersteller ihren Kunden jetzt wieder Garantie. Nach Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung im Januar 2002 hatten einige Marken ihre Garantieleistungen ganz oder teilweise eingeschränkt. Die ADAC-Juristen sehen in dem Bekenntnis der beiden Hersteller zur Garantie einen Sieg für den Verbraucherschutz, weil der Kunde bei Macken an seinem Fahrzeug doppelt abgesichert ist. Vielen Autofahrern ist jedoch nicht klar, wie Garantie, Sachmängelhaftung und Kulanz zusammenhängen.

Bei der Garantie handelt es sich um ein Versprechen des Herstellers auf vertraglicher Basis. Dieses ist zeitlich begrenzt und gilt bei Fahrzeugen oft auch nur während einer eingeschränkten Kilometerleistung. Um in den Genuss der Garantie zu kommen, muss sich der Käufer an bestimmte Auflagen halten, zum Beispiel sein Auto fachgerecht warten lassen. Ein ADAC-Infogramm zeigt, wie die Garantieversprechen der einzelnen Marken ausgestaltet sind. Sie können das ganze Fahrzeug umfassen oder sich auf bestimmte Teile beschränken. Mängel werden im Rahmen der Garantie vom Vertragshändler kostenlos beseitigt. Im Streitfall muss man sich aber an den Hersteller wenden.

Im Gegensatz dazu ist bei der gesetzlich vorgegebenen Sachmängelhaftung der Händler Ansprechpartner. Er muss bei Neufahrzeugen zwei Jahre lang für Mängel aufkommen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat. Dies muss grundsätzlich der Käufer beweisen. In den ersten sechs Monaten wird jedoch per Gesetz vermutet, dass dies so ist. Der Händler darf zweimal versuchen, den angemahnten Schaden zu beheben. Falls ihm das nicht gelingt, kann der Käufer auf Preisminderung, bei erheblichen Mängeln sogar auf Rückgabe bestehen.

Nach Ablauf der Sachmängelhaftung ist der Käufer bei Herstellungsfehlern auf die Kulanz des Herstellers oder Händlers angewiesen. Dabei handelt es sich um eine nicht einklagbare, freiwillige Leistung. Ihr Umfang liegt im Ermessen des Herstellers beziehungsweise des Händlers.

Garantieleistungen

Quelle: ADAC

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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