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WER IN EIN SCHLAGLOCH FäHRT ZAHLT OFT DIE ZECHE SELBST

WER IN EIN SCHLAGLOCH FäHRT ZAHLT OFT DIE ZECHE SELBST
Marode Straßen nach dem Winter

(ADAC 24.03.2011)

ADAC: Schaden und Unfallursache genau dokumentieren

Immer häufiger werden Schlaglöcher auf deutschen Straßen nicht mehr ausgebessert, lediglich Warnschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen weisen auf die Gefahren im Asphalt hin. Diese Praxis kommt laut ADAC im Schadenfall die Autofahrer teuer zu stehen. Denn die Gemeinden genügen in vielen Fällen mit dem Aufstellen von Schildern, die auf beschädigte Straßen hinweisen, ihrer Sorgfaltspflicht.

Nach Ansicht vieler Gerichte müssen sich Autofahrer dann durch langsameres Fahren auf holprige Straßen einstellen und damit selbst für Unfallschäden haften. Behörden sind jedoch haftbar zu machen, wenn sie keine Maßnahmen zur Ausbesserung oder Beschilderung beschädigter Straßen unternommen haben. Kommt es zu einem Unfall oder einer Panne durch einen Krater im Asphalt rät der ADAC den Schaden und die Unfallursache genau zu dokumentieren. Denn die Beweislast liegt in solchen Fällen beim Geschädigten. Besonders wichtig: Die Unfallstelle fotografieren und Zeugen suchen. Bei einem Vollkaskoschutz zahlt die Versicherung - abzüglich Selbstbeteiligung.

Quelle: ADAC

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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